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AGB
 
Geschäftsbedingungen, die allen Angeboten zugrunde liegen:

  1. Geschäftsgegenstände sind der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder die Vermittlung eines Vertrages über bebaute und unbebaute Liegenschaften, sowie über Wohnräume und gewerbliche Räume.

  2. Alle Angaben, die wir in Angeboten, Briefen oder mündlich machen, basieren auf uns erteilten Informationen unserer Auftraggeber. Wir haben diese nicht überprüft. Wir sind bemüht, über Objekte möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten. Wir können keine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.

  3. Unsere Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf bzw. Vermietung müssen wir uns vorbehalten. Wir behalten uns vor, auch für die andere Seite (Käufer/Verkäufer, Mieter/Vermieter) tätig zu sein.

  4. Unsere Angebote sind nur für den Empfänger selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist unser Auftraggeber verpflichtet, uns Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfalle angefallen wäre.

  5. Die Provision für Nachweis oder Vermittlung beträgt bei
    • An- und Verkauf von Grundbesitz 7,14 % (inkl. MwSt.) des Kaufpreises, jeweils zur Hälfte vom Käufer wie auch vom Verkäufer zu zahlen.
    • Vermietung und Verpachtung bei Verträgen bis zu 5 Jahren 2,38 Monatsmieten, bei längerfristigen Verträgen beträgt die Provision 4,76 Monatsmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Vereinbarte Optionszeiten gelten als Laufzeit.
    • Erbbaurecht 7,14 % (inkl. MwSt.) von dem für die Berechnung des Erbbauzinses vereinbarten Grundstückswert, jeweils zur Hälfte vom Käufer wie auch vom Verkäufer zu zahlen.
    • Vor- oder Ankaufsrechte 1,19 % (inkl. MwSt.) vom Verkehrswert, im Zusammenhang mit einer Vermietung zusätzlich zur Mietprovision.
    • Bei erfolgreicher Vermietung von Wohnraum zahlt der Mieter eine Provision von 2,38 Monatsmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

    • Alle Provisionen sind verdient und fällig im Zeitpunkt des rechtswirksamen Abschlusses des nachgewiesenen oder vermittelten Geschäfts.
    • Die Provision ist auch dann verdient und fällig, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt.
    • Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn der Hauptvertrag nachträglich aus Gründen scheitert, die alleine in der Sphäre des Auftraggebers liegen.

  6. Gerichtsstand ist Bonn.


GÜNSTER IMMOBILIEN GMBH & CO. KG
eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Bonn HRA 1980
Ust-Nr. 205-5814-0300
 
 
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